Jägermeister Posted June 30, 2017 at 05:24 PM Share Posted June 30, 2017 at 05:24 PM Zitat Würselen - Nach einem Hinweis eines Zeugen hat die Polizei einen ganzen Häuserblock in Würselen abgesperrt. Der Verdächtige soll mit einer Maschinenpistole auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses gestanden haben. Als er den Zeugen im gegenüberliegenden Haus bemerkte, soll er zurück in die Wohnung gegangen sein. Quelle: http://www.ksta.de/27867514 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Deckard Posted June 30, 2017 at 05:26 PM Share Posted June 30, 2017 at 05:26 PM Verhaften sie die üblichen Verdächtigen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted June 30, 2017 at 07:12 PM Share Posted June 30, 2017 at 07:12 PM Wieso Verstoß gegen das Affengesetz? Das Ding ist keine Waffe, sondern ein Spielzeug (sofern max. 0,5J). Und in der Öffentlichkeit geführt hatte er diese Anscheins"waffe" auch nicht. Andererseits.................in Schulzdorf muß die Polizei schon damit rechnen, daß die "üblichen Verdächtigen" (Achmed, Ali und Igor) aus mülitkültürellen Gründen mit scharfen MPi rumfuchteln. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted July 1, 2017 at 03:25 PM Share Posted July 1, 2017 at 03:25 PM Balkon = Führen außerhalb umfriedeten Besitztums. Ok, die Balkonbrüstung als Absperrung ignorieren wir mal schön. Kam ja schon das SEK weil man im Zimmer durch das Fenster mit einer Waffe (Bügeleisen) gesehen hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted July 1, 2017 at 04:54 PM Share Posted July 1, 2017 at 04:54 PM Balkon ist Bestandteil der Wohnung. Was sagen die Juristen im Forum? Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 1, 2017 at 05:39 PM Author Share Posted July 1, 2017 at 05:39 PM vor 2 Stunden, CarlFriedrichvonBöttcher sagte: Balkon = Führen außerhalb umfriedeten Besitztums. Würde ich nicht so sehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Deckard Posted July 1, 2017 at 08:14 PM Share Posted July 1, 2017 at 08:14 PM Zitat Wieso Verstoß gegen das Affengesetz? "Waffenverbot"... Anscheinswaffe ist auch ne Waffe und so... Und die Nachbarn werden den ja schon kennen... Zitat Balkon = Führen außerhalb umfriedeten Besitztums. Ok, die Balkonbrüstung als Absperrung ignorieren wir mal schön. In dem Fall wohl ermessen.... Der gesunde Menschenverstand sagt mit Waffen Sachen auf dem Balkon Show für die Nachbarn abziehen schlechte Idee... Und da es hier ja um einen "Rabattmarkensammler" geht... wird man dem schon irgendwas verpassen... Führerscheinentzug oder Fußfessel oder Playstation wegnehmen oder sowas... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 2, 2017 at 06:02 PM Author Share Posted July 2, 2017 at 06:02 PM Am 1.7.2017 at 17:25 , CarlFriedrichvonBöttcher sagte: Balkon = Führen außerhalb umfriedeten Besitztums. Mein Jurist sagt definitiv nein. Balkon gehört zum befriedeten Besitztum. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted July 2, 2017 at 10:57 PM Share Posted July 2, 2017 at 10:57 PM Das regeln am Ende die Gerichte. Aber für die Kriminalstatistik ist es ein Fall. Egal, ob die beteiligten Polizisten des Lesens (der Gesetzestexte) und des Schreibens (einer juristisch begründeten Anzeige) mächtig waren. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Deckard Posted July 3, 2017 at 12:15 AM Share Posted July 3, 2017 at 12:15 AM Also da gibts ja immer diese Geschichten an Silvester und an anderen Tagen wo Leute auf dem Balkon mit SSW knallen und so... Also "im Prinzip ja" sollte ja nix dagegen sprechen, weil das gehört ja zur Wohnung, und eingefriede ist es, also kann man da ja eigentlich machen was man will oder so theoretisch... aber wenn der Blockwart nervt und die Büttel ruft was wird denn dann wohl passieren in der Praxis um die Gefahr im Verzug erfolgreich abzuwenden? So ein Balkon haben sicher auch leute mit WBK, also man könnte ja jetzt an einen schönen Sommertag ja mal da seine ganzen Halbautomaten zerlegen und reinigen (frische Luft und so) und im Hintergrund im Fernsehen nen Actionfilm bissel lauter aufdrehen... Am besten wenn der Nachbar grad grillen möchte... Und mein Nachbar wo ich weiß das der sportschütze mit Grüner Maul und Fußfesselkarte ist und dessen Baum im Garten zu lange Äste über meinen Zaun macht... also wenn ich den ganz doll mit dem Luftgewehr schießen sehen... und den nicht mag... weil das knalld ja so laut... Da rufen wir mal an und sagen der schießt im Garten rum... und die schauen dann ins Adressbuch... "Aha..." und dann kommt erst mal der Reichsbürgerbesitzwwandler trupp... oder später um 4 uhr morgens... und da nehmen wir mal alles mit, kann ja 8 Monate später beim Prozesstermin beweisen das es "nur" ein Luftgewehr war oder so... der Chinaböller auf dem Spielplatz den jeder gehört aber keiner gesehen hat der ist erst 5 Minuten später und so... 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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