Jägermeister Posted July 5, 2017 at 07:59 AM Posted July 5, 2017 at 07:59 AM Zitat Leute, denkt daran: Wer seine alten Waffenschränke, zum Beispiel A- und B-Schränke nach VDMA-Norm rechtssicher weiter nutzen möchte (JAWINA berichtete), sollte beizeiten (vor dem Inkrafttreten der Verschärfung) der zuständigen Waffenbehörde mitteilen, welche Schränke er besitzt, für die der gesetzliche Bestandsschutz in Anspruch genommen werden soll. http://www.jawina.de/musterbrief-bestandsschutz-fuer-waffenschraenke-beantragen/
Jägermeister Posted July 5, 2017 at 08:00 AM Author Posted July 5, 2017 at 08:00 AM Musterbrief als PDF zum Ausfüllen: http://www.jawina.de/wp-content/uploads/2017/06/Musterbrief_Bestandsschutz.pdf
Jägermeister Posted July 5, 2017 at 08:01 AM Author Posted July 5, 2017 at 08:01 AM Musterbrief als ODF-Dokument zum Bearbeiten: http://www.jawina.de/wp-content/uploads/2017/06/Musterbrief_Bestandsschutz.odt
Jägermeister Posted July 5, 2017 at 08:01 AM Author Posted July 5, 2017 at 08:01 AM Und ein Ausfüllbeispiel: http://www.jawina.de/wp-content/uploads/2017/06/Musterbrief_Bestandsschutz_Ausfuellbeispiel.odt
Henry Posted July 11, 2017 at 10:54 AM Posted July 11, 2017 at 10:54 AM und das soll genügen ... ? ist denn dieser Bestandsschutz ausdrücklich im Gesetz genannt ??
Jägermeister Posted July 11, 2017 at 11:00 AM Author Posted July 11, 2017 at 11:00 AM Guten Morgen! Ja.
Henry Posted July 11, 2017 at 11:06 AM Posted July 11, 2017 at 11:06 AM ... dann ist für viele und auch für mich also die Welt noch "relativ" heil ...
Hausmeister Posted July 11, 2017 at 11:09 AM Posted July 11, 2017 at 11:09 AM vor 2 Minuten, Henry sagte: ... dann ist für viele und auch für mich also die Welt noch "relativ" heil ... Genau, warum dann noch zusätzlich so´n Schreiben?
Henry Posted July 11, 2017 at 11:27 AM Posted July 11, 2017 at 11:27 AM ... vorauseilender Gehorsam ...?? 1
xhbkx Posted July 11, 2017 at 01:31 PM Posted July 11, 2017 at 01:31 PM wichtig ist das die Schränke beim Amt gemeldet sind... wie auch immer 1
Jägermeister Posted July 11, 2017 at 05:32 PM Author Posted July 11, 2017 at 05:32 PM vor 6 Stunden, Hausmeister sagte: Genau, warum dann noch zusätzlich so´n Schreiben? Kennt Deine Behörde exakt Deine Schränke? Ansonsten kannst Du ja mal versuchen, so in ein oder zwei Jahren Deine jetzige Aufbewahrung nachträglich zu Bestandschützen...
Jägermeister Posted July 11, 2017 at 05:32 PM Author Posted July 11, 2017 at 05:32 PM vor 6 Stunden, Henry sagte: ... vorauseilender Gehorsam ...?? Dummfug! Schutz meines Eigentums.
WAPI Posted July 11, 2017 at 06:42 PM Posted July 11, 2017 at 06:42 PM Ähh, ist das jetzt nicht schon zu spät, oder wie lange kann gemeldet werden?
Jägermeister Posted July 11, 2017 at 06:50 PM Author Posted July 11, 2017 at 06:50 PM Normalerweise müsste Deine Behörde Dein Aufbewahrungskonzept kennen. Seit 2009 ist ja der Nachweis der sicheren Aufbewahrung zu erbringen (Bringschuld des LWB). Also bei Erst- und Neuausstellung sowie Eintragungen sollte Deine Behörde eigentlich mal nachgefragt haben. Wer die reingelassen hat zur Nachschau, sollte ein Protokoll davon haben. Diese beiden Gruppen sind safe, da sie nachgewiesen haben. Die Gruppe, die sich nicht gekümmert hat oder deren Behörde ihren Job nicht gemacht hat, macht jetzt eine lange Nase. Ich würde, so lange noch keine Verwaltungsvorschrift dazu verfasst wurde, jetzt noch mittels obigem Formular nachmelden. Bestenfalls mit Kopie des Kaufbelegs (auch von privat zu privat geht das schriftlich...) oder mit Bild vom Typenschild.
erik_fridjoffson Posted July 11, 2017 at 07:20 PM Posted July 11, 2017 at 07:20 PM Meine Behörde war vor ca. 2 Monaten da und kennt meine Schränke genau, war der wichtigere Punkt bei der Kontrolle, die Schiessprügel wurden nur nach Stückzahl kontrolliert.... Ui, eine KW zu wenig, eine LW zu viel hat sich gleich geklärt, die Tingle Carbine wurde irrtümlich als KW angesehen.
Jägermeister Posted July 11, 2017 at 07:23 PM Author Posted July 11, 2017 at 07:23 PM Hast Du einen Durchschlag vom Protokoll?
erik_fridjoffson Posted July 11, 2017 at 07:58 PM Posted July 11, 2017 at 07:58 PM Nööö, aber Einsicht in meine Akte gehabt, dort ist alles tadellos aufgeführt
Jägermeister Posted July 11, 2017 at 08:01 PM Author Posted July 11, 2017 at 08:01 PM Ich lasse mir alles schriftlich bestätigen und sichere das dann entsprechend. Meine Aufbewahrung habe ich seit 2009 dreimal nachgewiesen. Zweimal postalisch und einmal digital. Einzig bekannt waren zwei B-Schränke. Weder Hersteller noch technische Daten lagen vor. Jetzt habe ich das noch ein viertes Mal gemacht. Und den Schriftverkehr gesichert. Faxen dicke!
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