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Waffenanhäufungen vermeiden - Täglich grüßt das Murmeltier


Anthrax

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So werte Kameraden,

ich dachte mir ich mache heute einen kleinen Ausflug ins schöne Schweinfurt(Bayern) um meine Waffen eintragen zu lassen.

Zuerst läuft alles wie immer, dann werde ich gefragt, ob ich in den Kalibern der besagten Waffen schon Waffen besitze?

Ich frage natürlich sofort: Wieso?

Antwort: Es gab anscheinend in jüngerer Vergangenheit ein Urteil gegen einen Sportschützen, der über 100 Waffen besessen hat. In diesem Zusammenhang urteilte wohl das Gericht, dass auch das Fehlen einer Beschränkung für den Erwerb kein Freifahrtschein sei und es nicht im Sinne des Gesetzgebers sei wenn da Waffenhorte angelegt werden.

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=190916B6B38.16.0&PageSpeed=noscript

Ich denke es könnte dieses Urteil von 2016 sein.

Laut Aussage der Sachbearbeiter ist es jetzt so, dass sie von oben dazu angehalten werden nachzuprüfen, ob der Schütze schon Waffen in den Kalibern besitzt, die er neu erwerben will.

"So 2 Waffen würden noch gehen, aber bei 3 im selben Kaliber müssten wir nachhaken."

Ich weiß, dass diese Regelung leicht zu umgehen ist, da ich schon alleine 3 Waffen mittels der verbauten Optik durchargumentiert bekäme usw., aber darum geht es nicht.

Was denkt ihr?

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vor 20 Minuten, Anthrax sagte:

Was denkt ihr?

Wer sich 141 Schusswaffen (hier wohl vor allem Langwaffen) kauft, verfügt offensichtlich über genügend finanzielles Potential, um problemlos eine Rote mit entsprechendem Sammelgebiet zu erlangen.

Und wegen solcher Wichser, die meinen das Waffenrecht bis zum letzten Millimeter und sogar drüber ausnutzen zu können, erleben wir u.a. Verschärfungen und Du musst leidige Fragen beantworten.

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wo fängt der letzte mm an und wo hört er auf ? Mein Sachbearbeiter mag keine Molot Vepr. Nutze ich das WG jetzt aus, wenn ich eine eingetragen haben will ?

Ich denke, das eigentliche Problem hier ist die fehlende Rechtssicherheit und ideologische Gewissensentscheidungsfreudigkeit, die mit der Gottkaiserin hier einzug gehalten hat.

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Am 6.7.2017 at 11:35 , Anthrax sagte:

Was denkt ihr?

Ich hatte mit dem LRA Schweinfurt noch nie ein Problem mit den Kalibern.

Z.B. .308 Win.

H&K SL-7 Match: diverse SL-Disziplinen mit Optik

DAR-10: diverse SL-Disziplinen mit/ohne Optik

Henke SMH: BDS-Disziplin Präzisionsgewehr 100m und 300m (nur mit Optik)

L1A1: BDS Dienstsportgewehr SL

FR-8: BDS Dienstsportgewehr

 

Andererseits produziere ich mit den meisten meiner Waffen auch genügend Urkunden, um alle seltsamen Fragen schon im Keim zu ersticken.

Man muß den Waffenerwerb halt halbwegs sinnvoll brgründen können. Zwei SL im gleichen Kaliber ist Null Problem (mit und ohne Optik). Zwei moderne EL/Repetierer ebensowenig (wieder mit und ohne Optik). Dazu dann noch ein historischer SL militärischer Herkunft und ein alter Ordonnanzrepetierer. Also mindestens 6 Waffen gehen schon.

 

GRUß

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Just now, Jägermeister sagte:

Bei obigem Fall ging es wohl um den 14. Karabiner 98 und den 10. Enfield (aus der Erinnerung wiedergegeben). Da zieht auch das Argument mit Visierung und Ersatzwaffe für Wettkämpfe irgendwann nicht mehr.

Korrekt!

Wie ich schon schrub.......so lange man seine Waffen angemessen sportlich und/oder jagdlich bewegt und dies auch nachweisen kann, dürfte es zumindest in Bayern keine Probleme geben.

Aber irgendwie ist es schwierig zu argumentieren, warum man 10 SMLE braucht, wenn man nachweislich nur 1X pro Jahr mit so nem Eisen am Wettkampf teilgenommen hat.   :rolleyes:

 

GRUß

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vor 17 Minuten, driver66 sagte:

nirgends im Gesetz steht was von Anhäufungen...EINE ist genau so gefährlich wie 1000...

§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze

Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
1.
besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und
2.
die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck

glaubhaft gemacht sind.

 

Da steht zwar nichts von Anhäufung.

Aber plusminus steht da, dass du jede deiner Waffen irgendwie rechtfertigen können musst.

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Just now, Hausmeister sagte:

Du könntest aber eine Gruppe Terroristen versorgen.

Die brauchen uns zahme Trottel mit unseren Sportpuffen nicht.

Deren Schießmaterial kommt meist aus Nahost (ehemalige Ostblockstaaten mit unzureichend oder nur scheindeaktivierten VA), Fernost (Ukraine), Südost (Ex-Jugoslawien) und aus der Levante.

 

GRUß

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vor 5 Minuten, Hollowpoint sagte:

Die brauchen uns zahme Trottel mit unseren Sportpuffen nicht.

Achtung, Fake News Alarm! 50.000€ Strafe drohen!

Frage mal in Brüssel nach, weswegen dort das europäische Waffenrecht gerade wieder verschärft wurde? Diese überaus klugen und wissenden Entscheider haben gerade die Gruppe der legal Waffenbesitzenden Bürger als Gefahrenquelle ausgemacht. Warum sonst stehen diese Rabauken unter Generalverdacht?

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