Anthrax Posted July 6, 2017 at 09:35 AM Share Posted July 6, 2017 at 09:35 AM So werte Kameraden, ich dachte mir ich mache heute einen kleinen Ausflug ins schöne Schweinfurt(Bayern) um meine Waffen eintragen zu lassen. Zuerst läuft alles wie immer, dann werde ich gefragt, ob ich in den Kalibern der besagten Waffen schon Waffen besitze? Ich frage natürlich sofort: Wieso? Antwort: Es gab anscheinend in jüngerer Vergangenheit ein Urteil gegen einen Sportschützen, der über 100 Waffen besessen hat. In diesem Zusammenhang urteilte wohl das Gericht, dass auch das Fehlen einer Beschränkung für den Erwerb kein Freifahrtschein sei und es nicht im Sinne des Gesetzgebers sei wenn da Waffenhorte angelegt werden. http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=190916B6B38.16.0&PageSpeed=noscript Ich denke es könnte dieses Urteil von 2016 sein. Laut Aussage der Sachbearbeiter ist es jetzt so, dass sie von oben dazu angehalten werden nachzuprüfen, ob der Schütze schon Waffen in den Kalibern besitzt, die er neu erwerben will. "So 2 Waffen würden noch gehen, aber bei 3 im selben Kaliber müssten wir nachhaken." Ich weiß, dass diese Regelung leicht zu umgehen ist, da ich schon alleine 3 Waffen mittels der verbauten Optik durchargumentiert bekäme usw., aber darum geht es nicht. Was denkt ihr? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 6, 2017 at 09:59 AM Share Posted July 6, 2017 at 09:59 AM vor 20 Minuten, Anthrax sagte: Was denkt ihr? Wer sich 141 Schusswaffen (hier wohl vor allem Langwaffen) kauft, verfügt offensichtlich über genügend finanzielles Potential, um problemlos eine Rote mit entsprechendem Sammelgebiet zu erlangen. Und wegen solcher Wichser, die meinen das Waffenrecht bis zum letzten Millimeter und sogar drüber ausnutzen zu können, erleben wir u.a. Verschärfungen und Du musst leidige Fragen beantworten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted July 6, 2017 at 10:30 AM Share Posted July 6, 2017 at 10:30 AM Warum? Genau wie der Blödsinn, daß ich in Ö ab 20 Stück die Verwahrung nachweisen Muß. Was ist an 20 anders als bei 18? Warum muß ich in Ö, wenn ich mehr als meine für 8 FFW will das zusätzliche Bedürfnis nachweisen? Sind die gefährlicher als 2? Ich bin doch kein Oktopus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
driver66 Posted July 6, 2017 at 10:34 AM Share Posted July 6, 2017 at 10:34 AM Es gibt von den Behörden einfach die Devise je weniger Waffen desto besser..nirgends im Gesetz steht was von Anhäufungen...EINE ist genau so gefährlich wie 1000... Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted July 6, 2017 at 10:37 AM Share Posted July 6, 2017 at 10:37 AM wo fängt der letzte mm an und wo hört er auf ? Mein Sachbearbeiter mag keine Molot Vepr. Nutze ich das WG jetzt aus, wenn ich eine eingetragen haben will ? Ich denke, das eigentliche Problem hier ist die fehlende Rechtssicherheit und ideologische Gewissensentscheidungsfreudigkeit, die mit der Gottkaiserin hier einzug gehalten hat. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted July 6, 2017 at 10:42 AM Share Posted July 6, 2017 at 10:42 AM Am 6.7.2017 at 11:35 , Anthrax sagte: Was denkt ihr? Ich hatte mit dem LRA Schweinfurt noch nie ein Problem mit den Kalibern. Z.B. .308 Win. H&K SL-7 Match: diverse SL-Disziplinen mit Optik DAR-10: diverse SL-Disziplinen mit/ohne Optik Henke SMH: BDS-Disziplin Präzisionsgewehr 100m und 300m (nur mit Optik) L1A1: BDS Dienstsportgewehr SL FR-8: BDS Dienstsportgewehr Andererseits produziere ich mit den meisten meiner Waffen auch genügend Urkunden, um alle seltsamen Fragen schon im Keim zu ersticken. Man muß den Waffenerwerb halt halbwegs sinnvoll brgründen können. Zwei SL im gleichen Kaliber ist Null Problem (mit und ohne Optik). Zwei moderne EL/Repetierer ebensowenig (wieder mit und ohne Optik). Dazu dann noch ein historischer SL militärischer Herkunft und ein alter Ordonnanzrepetierer. Also mindestens 6 Waffen gehen schon. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 6, 2017 at 10:49 AM Share Posted July 6, 2017 at 10:49 AM vor 4 Minuten, Hollowpoint sagte: Ich hatte mit dem LRA Schweinfurt noch nie ein Problem mit den Kalibern. Bei obigem Fall ging es wohl um den 14. Karabiner 98 und den 10. Enfield (aus der Erinnerung wiedergegeben). Da zieht auch das Argument mit Visierung und Ersatzwaffe für Wettkämpfe irgendwann nicht mehr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anthrax Posted July 6, 2017 at 10:50 AM Author Share Posted July 6, 2017 at 10:50 AM vor 7 Minuten, Hollowpoint sagte: Ich hatte mit dem LRA Schweinfurt noch nie ein Problem mit den Kalibern. Ich auch nicht. Die Regelung ist auch gerade ganz neu. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 6, 2017 at 10:50 AM Share Posted July 6, 2017 at 10:50 AM vor 19 Minuten, Glockologe sagte: Warum? Weil in Deutschland das Bedürfnisprinzip gilt. Das schwingt im Hintergrund immer mit. Auch bei der Gelben WBK. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted July 6, 2017 at 10:51 AM Share Posted July 6, 2017 at 10:51 AM Just now, Jägermeister sagte: Bei obigem Fall ging es wohl um den 14. Karabiner 98 und den 10. Enfield (aus der Erinnerung wiedergegeben). Da zieht auch das Argument mit Visierung und Ersatzwaffe für Wettkämpfe irgendwann nicht mehr. Korrekt! Wie ich schon schrub.......so lange man seine Waffen angemessen sportlich und/oder jagdlich bewegt und dies auch nachweisen kann, dürfte es zumindest in Bayern keine Probleme geben. Aber irgendwie ist es schwierig zu argumentieren, warum man 10 SMLE braucht, wenn man nachweislich nur 1X pro Jahr mit so nem Eisen am Wettkampf teilgenommen hat. GRUß 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anthrax Posted July 6, 2017 at 10:52 AM Author Share Posted July 6, 2017 at 10:52 AM vor 17 Minuten, driver66 sagte: nirgends im Gesetz steht was von Anhäufungen...EINE ist genau so gefährlich wie 1000... § 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung 1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und 2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck glaubhaft gemacht sind. Da steht zwar nichts von Anhäufung. Aber plusminus steht da, dass du jede deiner Waffen irgendwie rechtfertigen können musst. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
driver66 Posted July 6, 2017 at 10:52 AM Share Posted July 6, 2017 at 10:52 AM Bei obigem Fall ging es wohl um den 14. Karabiner 98 und den 10. Enfield (aus der Erinnerung wiedergegeben). Da zieht auch das Argument mit Visierung und Ersatzwaffe für Wettkämpfe irgendwann nicht mehr.Verstehe nicht wo hier das Problem sein soll...Jeder wie er es mag und wie das Gesetz es zulässt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted July 6, 2017 at 10:53 AM Share Posted July 6, 2017 at 10:53 AM vor 1 Minute, Anthrax sagte: Ich auch nicht. Die Regelung ist auch gerade ganz neu. Wie schon gesagt..............wenn man ein tatsächliches Bedürfnis nachweisen kann, gibt es keine Probleme. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted July 6, 2017 at 10:54 AM Share Posted July 6, 2017 at 10:54 AM Zitat Aber plusminus steht da, dass du jede deiner Waffen irgendwie rechtfertigen können musst. So ist es! Ist Scheiße..............aber leider geltendes (Un)Recht! GRUß 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 6, 2017 at 10:56 AM Share Posted July 6, 2017 at 10:56 AM vor 3 Minuten, driver66 sagte: Verstehe nicht wo hier das Problem sein soll...Jeder wie er es mag und wie das Gesetz es zulässt Das Problem ist in Satz 2 des §8 von Anthrax gepostet worden. Und das Gesetz lässt eben den 14. (baugleichen) K98 als Sportschütze nicht zu. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hausmeister Posted July 6, 2017 at 11:00 AM Share Posted July 6, 2017 at 11:00 AM vor 29 Minuten, Glockologe sagte: Warum muß ich in Ö, wenn ich mehr als meine für 8 FFW will das zusätzliche Bedürfnis nachweisen? Sind die gefährlicher als 2? Ich bin doch kein Oktopus. Du könntest aber eine Gruppe Terroristen versorgen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted July 6, 2017 at 11:04 AM Share Posted July 6, 2017 at 11:04 AM Just now, Hausmeister sagte: Du könntest aber eine Gruppe Terroristen versorgen. Die brauchen uns zahme Trottel mit unseren Sportpuffen nicht. Deren Schießmaterial kommt meist aus Nahost (ehemalige Ostblockstaaten mit unzureichend oder nur scheindeaktivierten VA), Fernost (Ukraine), Südost (Ex-Jugoslawien) und aus der Levante. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 6, 2017 at 11:12 AM Share Posted July 6, 2017 at 11:12 AM vor 5 Minuten, Hollowpoint sagte: Die brauchen uns zahme Trottel mit unseren Sportpuffen nicht. Achtung, Fake News Alarm! 50.000€ Strafe drohen! Frage mal in Brüssel nach, weswegen dort das europäische Waffenrecht gerade wieder verschärft wurde? Diese überaus klugen und wissenden Entscheider haben gerade die Gruppe der legal Waffenbesitzenden Bürger als Gefahrenquelle ausgemacht. Warum sonst stehen diese Rabauken unter Generalverdacht? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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