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Rechtlicher Rahmen Notwehr bei Verteidigung von Eigentum


Lionheart XVa

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Aus aktuell gegebenem Anlass, nämlich den G20 Krawallen in Hamburg und den damit einhergehenden Bildern von linksradikalen Chaoten stelle ich mir die Frage, wie weit sich in Deutschland der Notwehrparagraf eigentlich auf Sachgegenstände / Eigentum ausweiten lässt? 

Beispiel wäre für mich das nachfolgend verlinkte Video:

Muss ich tatenlos mit Anschauen, wie randalierende Idioten in aller Seelenruhe mein Auto anzünden?
Gehen wir noch einen Schritt weiter: Was wenn es nicht beim Auto bleibt sondern ein Linksterrorist die Scheibe zu meiner Wohnung einschlägt und sich daran macht, mit einem Molotov-Cocktail meine Wohnung / mein Haus anzuzünden?
Im ersten Falle wäre "nur" mein Hab und Gut in Gefahr, wenn auch mit einem Sachwert von u.U. zehntausenden €. Im zweiten Fall wäre ja auf jeden Fall mein Leib und Leben in Gefahr.

Ab wann ist ein Einsatz der Schusswaffe gerechtfertigt?

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vor 37 Minuten, Lionheart XVa sagte:

Muss ich tatenlos mit Anschauen, wie randalierende Idioten in aller Seelenruhe mein Auto anzünden?

Ja, weil der Kampf gegen Rechts verstärkt werden muss!

vor 38 Minuten, Lionheart XVa sagte:

Ab wann ist ein Einsatz der Schusswaffe gerechtfertigt?

Das erklärt Dir Monate später der Richter.

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vor 24 Minuten, Jägermeister sagte:

Das erklärt Dir Monate später der Richter.

Und was er erklärt, wird nicht zuletzt von deiner Fähigkeit abhängen, die Situation in wohlgesetzter juridischer Sprache, zu deinen Gunsten darzustellen.

Der Rest ist Zufall und politischer Wille.

Ohje.....

Edited by Glockologe
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vor 1 Stunde, Lionheart XVa sagte:

Muss ich tatenlos mit Anschauen, wie randalierende Idioten in aller Seelenruhe mein Auto anzünden?

Wahrscheinlich ja, weil, das Auto in einem Bereich steht, wo du

a ) deine Waffe schon nicht mehr führen darfst und

b ) nicht hinschießen darfst wegen Gefährdung anderer Personen und

c ) die Verhältnismäßigkeit wohl so etwas grenzwertig ist

vor 1 Stunde, Lionheart XVa sagte:

sondern ein Linksterrorist die Scheibe zu meiner Wohnung einschlägt und sich daran macht, mit einem Molotov-Cocktail meine Wohnung / mein Haus anzuzünden?

Wenn er so nah an deinem Besitztum ist, daß er die Scheibe einschlagen kann, hat der Glockologe alles dazu gesagt  - "ohne meinen Anwalt sag ich kein Wort".

Es wird deiner Entscheidung überlassen, ob du lieber gegrillt werden möchtest oder aufpassen mußt, wenn dir die Seife zu Boden gefallen ist.

 

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vor 4 Stunden, Hollowpoint sagte:

In Texas wäre die Rechtslage klar.................

Das dachte ich mir vor Erstellung des Beitrags auch :)

Zitat

Wahrscheinlich ja, weil, das Auto in einem Bereich steht, wo du

a ) deine Waffe schon nicht mehr führen darfst und

b ) nicht hinschießen darfst wegen Gefährdung anderer Personen und

c ) die Verhältnismäßigkeit wohl so etwas grenzwertig ist

a ) Vom Balkon / Fenster aus schon

b ) Vom Balkon / Fenster aus hätte ich nen schön sicheren Kugelfang :)

c ) ich finde mein Auto leistet einen verhältnismäßig wertvolleren Beitrag zu unserer Gesellschaft als die Vollidioten in dem Video... ;) 

Aber im Großen und Ganzen hatte ich leider eine ähnliche Einschätzung wie von euch hier kund getan wird :(

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Was ein paar Hohlkörper. Da dachte ich solche Spinner suchen sich extra teure "Bonzenautos" weil gegen das Establishment, die Bonzen und so... aber die zünden ja sogar den lila Pissel Hunday vorne an... Da muss man sich bestimmt arg zusammen reissen, wenn man aus dem Fenster sieht wie einer das eigene Auto anzündet... huihuihui

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Zitat

Muss ich tatenlos mit Anschauen, wie randalierende Idioten in aller Seelenruhe mein Auto anzünden?

Als registrierter und regulierter Waffenbesitzer,  und noch in Hamburg?

Natürlich, und du lässt das Ding schön runterbrennen, weil du willst das Auto wenns mal gekokelt hat nicht mehr fahren.

Selbst wenn unten auf der Straße der IS Leuten die Köpfe abschneidet bleibt die Registerwaffe im Schrank.  "Alles andere wäre ja Selbstjustiz.".

Zitat

Es wird deiner Entscheidung überlassen, ob du lieber gegrillt werden möchtest oder aufpassen mußt, wenn dir die Seife zu Boden gefallen ist.

Ist nur der Wechsel in ne kleinere JVA... und das Leben hier bietet genug Situationen und Möglichkeiten wo ein paar Jahre Umzug dahin im Gegensatz zum "Weiterleben mit der Alternative" vorzuziehen sind.

 Gibt auch schon lang Einzelduschen und so... und wegen sowas macht dir in nem deutschen Gefängnis keiner "nen zweiten Prozess".

Im Prinzip würde im BGB und STGB stehen kannste dir das OA-15 rumschnallen und raus vor die Tür gehen wenn man dir den Rosa Hyundai anzünden will, und wenn es einer macht, ballerste ihm die Kniescheibe weg.

"Führen verboten" = Egal! Notstand

"Geringstes Mittel" = Große Menge an Leuten, angekündigter(!) Schusswaffeneinsatz völlig gerechtfertigt

"Körperverletzung evtl mit Todesfolge" = Notwehr, Eigentum Notwehrfähiges gut, Leib und Leben sowieso.

So stehts in den Gesetzbüchern,  was dann "daraus gemacht wird" ist ne ganz andere Sache.

Die Politik will das diese Leute rumlaufen und sich so aufführen, irgenden son Kack Köterdeutscher Reichsbürger der hier mit Notwehrrecht oder so nem altmodischen Dreck daherkommt an dem hat ein Exempel der Rechtsbeugung statuiert zu werden... . :P 

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vor 1 Stunde, Doom sagte:

Bürger zu schützen

Pffft, das ich nicht lache! Darum geht es schon ewig nicht mehr.

Steht sogar in allen entsprechenden Polizeigesetzen so drin: Polizei ist nicht für Präventionsarbeit da!

Die sind nur noch dazu gut, das Elend zu verwalten und die oberen Zehntausend der herrschenden Kaste zu sichern.

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vor 2 Stunden, driver66 sagte:

Notwehr hin oder her

Gegen den Rote SA-Flashmob kommst Du alleine nicht an. Die linksterroristischen Wehrsporttruppen sind da ziemlich gut geschult. Ohne 357 Freunde, mindestens aber 223 Stück, würde ich da nix machen. Kannst ja die Rechnung an die Stadt Hamburg schicken, die rechnet gebündelt mit der Gastgeberin ab.

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Nun, die Frage nach der Polizei ist nicht von der Hand zu weisen.

Letztens hat doch jemand über einen Terroranschlag geschrieben?

Wenn sich so ein Sprenggläubiger innerhalb des "Schwarzen Blocks" pulverisiert,

rufen DIE dann immer noch:

"Ganz Hamburg hasst die Bullen?"

Werden DIE dann weiter auf die Polizisten einprügeln?

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vor 1 Stunde, edegrei sagte:

Wenn dieser "Schwarze Block" beschossen wird (KK würde ja reichen),

ob DIE dann wohl nach der Polizei rufen?

Auf wieviele der Vermumten willst du denn schießen? Stell dir nur einmal vor, daß du als Jäger mit einem 2-Schuß-Magazin auf ein Rudel hungriger Wölfe triffst.

Die würden sich für die Polizei nicht die Bohne interessieren - da wäre Selbstjustiz angesagt. Wenn du nicht zufällig ein Haus mit nur einem Fenster hast, oder entsprechend laminiertes Glas, dann wirst du aus deiner Hütte als Grillkohle rausgetragen.

Soviele Mollis kannst du nicht abwehren.

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vor 9 Minuten, Der Reservist sagte:

Auf wieviele der Vermumten willst du denn schießen? Stell dir nur einmal vor, daß du als Jäger mit einem 2-Schuß-Magazin auf ein Rudel hungriger Wölfe triffst.

Die würden sich für die Polizei nicht die Bohne interessieren - da wäre Selbstjustiz angesagt. Wenn du nicht zufällig ein Haus mit nur einem Fenster hast, oder entsprechend laminiertes Glas, dann wirst du aus deiner Hütte als Grillkohle rausgetragen.

Soviele Mollis kannst du nicht abwehren.

Wenn man so blöd ist und mit 2 Schuß-Mag. ohne Geräuschminderer aus der eigenen Hütte schießt und schnelles Nachladen nicht beherrscht.

Grüße

Gunfire

 

Die Siedler in den Staaten hatten, glaube ich, das gleiche Problem. Einschüssige Vorderlader und vor der Wagenburg hunderte wütender Indianer.

Edited by Gunfire
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