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D.T.

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Posts posted by D.T.

  1. vor 9 Minuten, Jägermeister sagte:

    In diesem speziellen Fall war das so. Es gibt aber auch hier im Forum genügend dokumentierte Fälle, wo Hörensagen ausreichend war. Und das ist exakt Nazi-Niveau.

    Wenn es keinerlei "gerichtsfeste" Beweise (und dazu zähle ich etwa Zeugenaussagen von Polizei- oder Vollstreckungsbeamten, unterschriebene Anträge und Briefe) vorliegen sondern nur Geschwafel irgend eines Nachbarn der einem eins reinwürgen will, da gebe ich dir vollkommen Recht, das geht gar nicht, immerhin leben wir theoretisch in einem Rechtsstaat.
     

    Allerdings sind 90% der Klientel blöd genug irgend einer Behörde mal einen aus dem Internet zusammenkopierten Brief, eine Kopie ihrer Lebenserklärung oder sonst einen Mist zu schicken, egal ob es darum geht einen Strafzettel wegen zu schnellem Fahrens, die Rundfunkgebühr oder sonst irgend eine Forderung nicht zahlen zu wollen oder einfach weil einem irgend ein Bekannter erzählt hat, nur wenn man den "gelben Zettel" (aka Staatsangehörigkeitsausweis) besitzt ist man echter Deutscher und würde, sobald die Russen und befreien, seine vollen rechte erhalten...

  2. Also der Absatz "Dem Sohn wurde durch die eingesetzten Beamten ein Platzverweis erteilt. [Der Kläger] äußerte hierbei wiederholt dass die Polizeibeamten lediglich die Marionetten der Frau Merkel wären. Weiterhin hätten die Beamten keinerlei rechtliche Grundlage die oben genannte Maßnahme durchzusetzen, da es den deutschen Rechtsstaat, sowie die Bundesrepublik Deutschland nicht geben würde. Nach Angaben des [Klägers] gilt immer noch die Reichsverfassung." und auch die weiteren Ausführungen in der Tatbestandsdarstellung sind ja mehr als "Hörensagen"... und die Negierung und Beteuerung die BRD und ihre Gesetze natürlich in vollem Umfang anzuerkennen weil man merkt, dass es zwar Lustig ist Amts- und Vollzugspersonen zu Beschimpfen und zu Bedrohen, aber eben nicht Lustig ist die Konsequenzen für sein Handels zu spüren mehr als typisch.

    Solchen Typen sollte nicht nur die WBK, sondern direkt der (deutsche) Pass und alle damit verbundenen Rechte entzogen werden. Aber zum Glück hab ich in diesem Land nichts zu sagen... :tease:

  3. "Die Staatsanwaltschaft bestätigte auf Nachfrage, dass der Täter zumindest eine Person des Trios kannte. Ein Schwerverletzter soll der neue Freund der Ex-Partnerin des Täter sein." lässt ja auch eher auf das übliche Klientel mit nicht registrierten Waffen und fragwürdiger Einkommensstruktur schließen als auf den rechtstreuen deutschen Michel.

  4. zu 1.: Äääähm... Ja! Ein kurzer Blick in das öffentlich zugängliche WaffG erleichtert die Rechtsfindung.

    zu 2.: Da die Regel nicht neu ist, sondern auch schon im WaffG 2017 genau so drin stand... dass sie auch alle 3 Jahre hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit überprüft werden, wie bisher auch.

    § 4 WaffG - Voraussetzungen für eine Erlaubnis

    (1) ...
    (2) ...
    (3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen.
    (4) ...
    (5) ...
  5. Dazu hab ich gerade auch ein interessantes Urteil auf den Tisch bekommen...

    Dem Kläger (aktiver Soldat und zum Zeitpunkt des Verfahrens seit etwa zwei Jahren Sportschütze) wurden die WBK und der kWS widerrufe, ebenso wurde ihm die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Sprengstofflehrgang verwährt.

    Begründet wurde dies mit seiner mutmaßlichen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszene...
    Er versuchte dann natürlich (als ihm Bewusst wurde welche weitreichenden Folgen sein Tun auslöste) zurück zu Rudern und leugnete alles was ihm vorgehalten wurde, aber zunächst einmal hatte er ja einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (natürlich so wie Herr R.H. es bei Youtube anleitet) gestellt und reagierte auch auf die Ablehnung der Bearbeitung (weil das RuStAG 1913 nun mal nicht mehr anwendbar ist und das Königreich Preußen kein Wohnsitzstaat mehr sein kann) mit entsprechenden (aus typischen Textbausteinen bestehenden) Schreiben, üblichen Drohungen und unsinnigen Argumenten (Menschenrecht auf Staatsbürgerschaft, Völkerrechtsubjekt "Deutsches Reich" natürliche Person ohne Vertretungsrecht, usw.).
    ...womit für mich der Begriff "mutmaßlich" nicht mehr zutrifft. Blo0ßer Verdacht, anonyme Hinweise... ja, ganz klar Mutmaßung... aber mehrfache eindeutige Schreiben, Drohungen gegen Verwaltungsmitarbeiter (bezüglich persönlicher Haftung in Millionenhöhe), mehrfache szenetypische Argumentationsketten selbst in der Gerichtsverhandlung... das ist nicht mutmaßlich, das ist glasklar.

    • Like 1
  6. Rein vom Wortlaut her... "...außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums..." gehört der Hausflur eines Mehrfamilienhauses schon zu den Bereichen, wo für das Führen ein (kleiner) Waffenschein benötigt wird.

    @Der Reservist Wenn die Terrasse keinen Zaun hat, der sie zum "Gemeinschaftsgarten" abtrennt hast Du aber schon wieder ein Problem. Also nix im Sommer auf der sonnigen Terrasse die Schmuckstücke putzen...

  7. vor 22 Minuten, Jägermeister sagte:

    Zumal man bei einer Einstellung des Verfahrens den Aktenvermerk löschen lassen sollte!

    Das tun sie nun gerade höchst ungern... man will doch auch in 20 Jahren noch wissen was da mal los war... da hilft nicht mal Akteneinsicht, weil solche Seiten dann in einer separaten Beiakte geführt werden, die nicht mit ausgehändigt wird...

    P.S.: stell dir mal mein blödes Gesicht vor, als mich der nette Herr vom MAD bei meiner Ü3 danach fragte, warum ich mit 16 versucht habe bei NaNuNaNa für 5,68 DM Kleinkram mitgehen zu lassen (Sommer, Alkohol, Leichtsinn...). Da denkt man 10 Jahre später auch nicht mehr dran, vor allem weil man seine "Strafe" mit den 50,- DM Fangprämie für den Kaufhauspolizisten ja bezahlt hat und es keine Anzeige o.Ä. gab...

  8. vor 9 Stunden, Lengrüsser sagte:

    Selbstverständlich mache ich mir Gedanken wie "die "auf so was kommen. Wie blöd müsste ich denn sein wenn ich da so meine Vermutung hätte.

    Wenn Du in den Spiegel schaust, und mit ruhigem Gewissen sagen kannst, dass Du mit keinem der Sachverhalte des § 5 Abs. 1 und 2 WaffG in Verbindung gebracht werden kannst, kann es sich ja nur um eine Verwechslung handeln und Du kannst dich ganz entspannt zurücklehnen und der Antwort des Polizeipräsidiums harren. Ich hoffe natürlich, dass die allgemeine Neugier befriedigt wird und Du uns das Ergebnis mitteilst, auch wenn es ein anderes wird.

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