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POL-MK: Verstoß Waffengesetz


Jägermeister

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Bei einer Auseinandersetzung in der Nacht zum Sonntag in Ütterlingen feuerte ein 46-jähriger Werdohler mit einer Schreckschusswaffe auf seine Kontrahenten. Gegen 2 Uhr rückte die Polizei aus und nahm einen Mann vorläufig fest. Wie es die Zeugen darstellen, hatte es in der Nacht im Hausflur Streit wegen einer Beziehung gegeben. Eine Haustür ging zu Bruch. Der 46-jährige Werdohler zog eine PTB-Waffe und schoss mehrfach in Richtung seiner drei Gegner. Die unverletzten Männer konnten ihm die Waffe entringen und ihn überwältigen. Die Situation entspannte sich zunächst, der Schütze bekam sogar seine PTB-Waffe zurück. Weil andere die Schüsse hörten, riefen sie die Polizei. Die Polizeibeamten durchsuchten zunächst den Werdohler selbst und anschließend seine Wohnung. Sie stellten insgesamt zwei Schreckschusswaffen und ein Klappmesser sicher. Den nötigen Waffenschein konnte der Werdohler nicht vorweisen. Noch während der Beweisaufnahme kam ein weiterer Mann hinzu. Er stürzte sich vor den Augen der Polizeibeamten auf die Beteiligten. Selbst gefesselt agierte der alkoholiserte 27-Jährige weiter aggressiv, so dass er zur Ausnüchterung in den Gewahrsam der Lüdenscheider Polizeiwache verfrachtet werden musste. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung, Verstoßes gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung. Bei den sichergestellten Waffen handelt es sich um PTB-Waffen. Die drei Buchstaben PTB stehen für "Physikalisch-Technische Bundesanstalt", die derartige Waffen prüft. Dazu gehören Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen. Aus ihrem Lauf kommt zwar kein Geschoss. Dennoch besteht erhebliche Verletzungsgefahr. Ihr Besitz bedarf in der Regel keiner besonderen Erlaubnis. Um sie mit sich zu führen, ist allerdings ein sogenannter "kleiner Waffenschein" nötig. Ansonsten begeht der Besitzer eine Straftat. 

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 bis -1223
E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis@polizei.nrw.de
http://maerkischer-kreis.polizei.nrw

Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65850/4125923

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Rein vom Wortlaut her... "...außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums..." gehört der Hausflur eines Mehrfamilienhauses schon zu den Bereichen, wo für das Führen ein (kleiner) Waffenschein benötigt wird.

@Der Reservist Wenn die Terrasse keinen Zaun hat, der sie zum "Gemeinschaftsgarten" abtrennt hast Du aber schon wieder ein Problem. Also nix im Sommer auf der sonnigen Terrasse die Schmuckstücke putzen...

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